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Wiedereinführung der Maskenpflicht

LAKUMED Kliniken erhöhen Schutzmaßnahmen aufgrund steigender Infektionen

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Die steigenden Infektionszahlen für Corona, Grippe und andere Atemwegserkrankungen in Deutschland machen sich auch in den Landshuter Kliniken bemerkbar. Aus diesem Grund erhöhen die LAKUMED Kliniken die Schutzmaßnahmen und führen wieder eine Maskenpflicht zum Betreten der Krankenhäuser ein.

„Diese Maßnahme ist notwendig, um unsere Patienten, aber auch unsere Mitarbeiter vor einer Infektion zu schützen und so den Krankenhausbetrieb aufrecht zu erhalten“, ist sich Jakob Fuchs, Geschäftsführender Vorstandsvorsitzender der LAKUMED Kliniken, sicher. Die Einrichtungen sind derzeit wieder vermehrt von krankheitsbedingten Personalausfällen betroffen. Die Wiedereinführung der Maskenpflicht soll dazu beitragen, das Ansteckungsrisiko zu minimieren und insbesondere mit Blick auf die bevorstehenden Weihnachtsfeiertage die Notwendigkeit, Besuche einzuschränken, nach Möglichkeit zu vermeiden. „Wir bitten die Bevölkerung um Mithilfe und Umsetzung der Maßnahmen, damit die Patientenversorgung weiterhin gut gelingen kann“, so Fuchs.

Die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes in den Krankenhäusern Landshut-Achdorf und Vilsbiburg sowie in der Schlossklinik Rottenburg gilt ab Dienstag, dem 19. Dezember 2023. Sie ist sowohl von Mitarbeitenden, als auch von Patienten und Besuchern einzuhalten. Sollte kein eigener Mund-Nasen-Schutz vorhanden sein, werden die Masken von den Krankenhäusern am Eingang zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus werden in den LAKUMED Kliniken wieder vermehrt Corona-Tests bei der Aufnahme von Patienten durchgeführt.

Weiterhin möglich sind Patientenbesuche innerhalb der dafür vorgesehenen Besuchszeiten. Diese sind an den Krankenhäusern Landshut-Achdorf und Vilsbiburg von Montag bis Freitag von 14 Uhr bis 20 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen von 10 Uhr bis 20 Uhr. An der Schlossklinik Rottenburg endet die Besuchszeit bereits um 18 Uhr.