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Neue Vorschriften für Besucher

Zutritt nur für registrierte Personen mit Mund-Nasen-Schutz für eineinhalb Stunden

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Durch die von Ministerpräsident Dr. Markus Söder vorgenommenen Lockerungen dürfen ab Samstag, 9. Mai Patienten in den Krankenhäusern wieder Besuch empfangen. „Es freut uns sehr, dass unsere Patienten in der Zeit ihres stationären Aufenthalts wieder Besuch von vertrauten Menschen erhalten dürfen“, sagt Jakob Fuchs, geschäftsführender Vorstandsvorsitzender der LAKUMED Kliniken. „Zum Schutz aller Patienten und Mitarbeiter sind die LAKUMED Kliniken jedoch verpflichtet, enge Zugangskontrollen sowie Hygienevorschriften umzusetzen und einzuhalten.“ Aufgrund der großen Anzahl an stationären Patienten haben die LAKUMED Kliniken daher Besuchs- und Verhaltensregeln aufgestellt.

Der Zutritt für Besucher erfolgt am Krankenhaus Landshut-Achdorf, am Krankenhaus Vilsbiburg und in der Schlossklinik Rottenburg ausschließlich über den Haupteingang. Im Eingangsbereich wird eine Risikoeinschätzung bezüglich einer Infektion mit dem Coronavirus durchgeführt: Personen mit Erkältungssymptomen oder Kontaktpersonen eines bestätigten Covid-19-Falls dürfen die Krankenhäuser nicht betreten. Außerdem erfolgt eine Zutrittskontrolle: Jeder Patient darf drei besuchsberechtigte Personen angeben – davon maximal eine Person, die nicht Angehörige des eigenen Hausstands, Ehegatte, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie oder Geschwister ist. Zum Schutz von Mutter und Kind darf für Patientinnen der Geburtshilfe nur eine Besuchsperson hinterlegt werden. Jeder Patient darf pro Tag einen der drei registrierten Besucher für eineinhalb Stunden empfangen. Der Besucher muss sich bei der Zutrittskontrolle mit einem offiziellen Dokument ausweisen, beispielsweise dem Personalausweis oder Führerschein. Kinder unter 14 Jahre sind als Besuchspersonen nicht erlaubt.

Besucher dürfen die Krankenhäuser nur mit einem eigenen Mund-Nasen-Schutz betreten. Besuche sind Montag bis Freitag von 14 bis 18 Uhr sowie am Wochenende von 10 bis 18 Uhr erlaubt. Die Dauer des Besuchs ist auf eineinhalb Stunden begrenzt. In Härtefällen sind – wie bisher auch – Ausnahmen möglich.

Jeder Besucher ist verpflichtet, sich an die vorgegebenen Hygieneregeln zu halten: Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, Mindestabstand von eineinhalb Metern zu anderen Personen sowie Händedesinfektion vor / bei und nach dem Betreten des Patientenzimmers. Zudem sind Besuche nur in den Patientenzimmer sowie in ausgewiesenen Außenbereichen erlaubt. Den Besuchern wird bei der Zutrittskontrolle ein Informationsblatt mit diesen und weiteren Verhaltensregeln ausgehändigt.

Patienten werden gebeten, wenn möglich bereits vor dem stationären Aufenthalt mit den Angehörigen zu besprechen, welche drei Personen als Besucher gemeldet werden. „Außerdem sollten sich die registrierten Besucher untereinander abstimmen, wer an welchem Tag zu Besuch kommt“, sagt Fuchs. „Wir bitten alle Besucher um Verständnis für diese Vorschriften, die auch dem Schutz der eigenen Angehörigen dienen.“


Informationen zu den Verhaltensregeln finden Sie hier zum Download.