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FAQ zur Krankenhausreform

Bundestag und Bundesrat haben das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz, bekannt als Krankenhausreform, beschlossen. Bereits vorab des Gesetzgebungsverfahrens führte das Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention eine unverbindliche Umfrage unter den Gesundheitsversorgern zur voraussichtlichlichen Beantragung der in der Gesetzgebung vorgesehenen Leistungsgruppen durch. Aufgrund des nun abgeschlossenen Verfahrens und des Inkrafttretens zum 1. Januar 2025 erfolgt in den kommenden Wochen nach Ankündigung des Ministeriums nun eine endgültige und bindende Abfrage dieser Beantragungen. Die weitere Verfolgung und Ausgestaltung des anschließenden Arbeitsprozesses obliegt dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention.

Aufgrund der damit verbundenen Unsicherheiten haben wir für Patienten, Interessierte und Pressevertreter die häufigsten Fragen zusammengestellt. Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne an die Pressestelle (presse@lakumed.de). Die häufig gestellten Fragen werden regelmäßig ergänzt und aktualisiert.

  • Wie geht der Prozess der Einstufung nach Leistungsgruppen vonstatten? aufklappeneinklappen

    Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention hat mittlerweile einen Fahrplan vorgelegt: Bis 31.05.2025 können hiernach alle Kliniken Bayerns freiwillig eine vorläufige Einschätzung bzgl. der künftigen Zuweisung von Leistungsgruppen beantragen. Bis zum 31.08.2025 müssen dann die Leistungsgruppen final beantragt werden. Nach der entsprechenden Beantragung werden die Leistungsgruppen bis zum 31.10.2026 durch den Medizinischen Dienst bzw. das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) geprüft und zugewiesen.

  • Welche Abteilungen sollen im Rahmen der vorgesehenen Beantragung von Leistungsgruppen berücksichtigt werden? Werden Abteilungen geschlossen? aufklappeneinklappen

    Im Rahmen der Beantragung der Zuweisung von Leistungsgruppen werden die LAKUMED Kliniken voraussichtlich alle Leistungen, die die Standorte Landshut-Achdorf, Vilsbiburg und Rottenburg aktuell erbringen, deckungsgleich beantragen. Entsprechend werden voraussichtlich keine Abteilungen geschlossen.   

  • Ist die Existenz/der Weiterbetrieb eines Hauses akut gefährdet? aufklappeneinklappen

    Nein, nach derzeitigem Sachstand steht die Schließung eines Standortes nicht zur Debatte.

  • Können sich die Gesundheitsversorger gegen die Auswirkungen der Krankenhausreform wehren? aufklappeneinklappen

    Einzelne Gesundheitsversorger können sich gegen die Bundesgesetzgebung nur schwer zur Wehr setzen. Allerdings lassen die öffentlichen Statements der Bayerischen Staatsregierung darauf schließen, dass das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention prüft, mögliche Kompetenzwidrigkeiten des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes feststellen zu lassen.  

  • Welchen Beitrag leistet LAKUMED bereits zur Ambulantisierung der Gesundheitsversorgung? aufklappeneinklappen

    Die LAKUMED Gruppe hat sich bereits früh auf den Weg der Ambulantisierung begeben und betreibt mit dem unternehmenseigenenen MVZ LAKUMED mittlerweile neun Haus- und Facharztpraxen in der Region Landshut. Darüber hinaus installierte LAKUMED das Ambulante Operationszentrum (AOZ) im Medizinzentrum Achdorf, welches die stationären Kapaziäten der LAKUMED Kliniken entlastet.  

  • Können sich Patienten auf regionale Gesundheitsversorger noch verlassen oder sollten planbare Eingriffe eher in große Kliniken verlagert werden? aufklappeneinklappen

    Auf die Gesundheitsversorgung in der Region Landshut ist weiter Verlass. Als Akademisches Lehrkrankenhaus der TU München und Teilnehmer am Medizincampus Niederbayern (MCN) bieten die LAKUMED Kliniken heimatnahe und hochqualitative Versorgung. Die stetige Fortentwicklung des Portfolios wird durch die Krankenhausreform verändert, aber mitnichten ausgebremst.

  • Können die Gesundheitsversorger die Einstufung nach Leistungsgruppen beeinflussen oder anfechten? aufklappeneinklappen

    Dies kann nicht abschließend beantwortet werden. Die Möglichkeit, gegen die (Nicht)Zuweisung von Leistungsgruppen Einspruch zu erheben, besteht. Jedoch ist dann die Entscheidung des Gerichts abzuwarten, um den Erfolg dieser Einsprüche abschätzen zu können. Vergleichbare Fälle sind der deutschen Rechtssprechung bislang nicht bekannt

  • Welche positiv zu betrachtenden Entwicklungen gehen mit der Krankenhausreform einher? aufklappeneinklappen

    Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz umfasst auch Maßnahmen, die die LAKUMED Kliniken als positiv für die Versorgungssicherheit betrachtet. Durch spezifische Fördertöpfe werden beispielsweise die Fachbereiche Geburtshilfe oder Stroke-Unit besonders gestärkt. Ferner erhalten die Versorger ihre Vergütung nicht mehr ausschließlich durch leistungsbezogene Fallpauschalen, sondern auch über ein ausgeklammertes Vorhaltebudget. Das heißt, auch Leistungen, die vorgehalten, aber nicht konkret erbracht werden, werden in einem bestimmten Umfang vergütet.

  • Inwiefern bereiten sich die Gesundheitsversorger der Region Landshut mit der Fusion von LAKUMED, dem Klinikum Landshut und dem Kinderkrankenhaus St. Marien bereits auf die Auswirkungen der Krankenhausreform vor? aufklappeneinklappen

    Die Fusion der LAKUMED Gruppe mit dem Klinikum Landshut und dem Kinderkrankenhaus St. Marien ist im Lichte der zu erwartenden Auswirkungen der Krankenhausreform zu sehen. Durch Bündelung der Kräfte, weitere Spezialisierung und gemeinschaftliche Erweiterung des Versorgungsangebotes kann langfristig auch unter den neuen gesetzlichen Bestimmungen eine hochqualitative und heimatnahe Versorgung für die Region Landshut gewährleistet werden.