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Neue Besucherregelungen gut angelaufen

Positive Resonanz der LAKUMED Kliniken auf das erste Besucher-Wochenende

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„Viele Angehörige haben am Samstag und am Muttertag die Möglichkeit genutzt, Verwandte im Krankenhaus Landshut-Achdorf, im Krankenhaus Vilsbiburg und in der Schlossklinik Rottenburg unter strengen Hygienevorschriften zu besuchen“, sagt Jakob Fuchs, geschäftsführender Vorstandsvorsitzender der LAKUMED Kliniken. „Die Besucher zeigten viel Verständnis für die Zugangskontrollen und die Vorschriften, die auch dem Schutz der eigenen Angehörigen, die sich in stationärer Behandlung befinden, dienen.“

Trotz eines großen organisatorischen Aufwands ist es den LAKUMED Kliniken innerhalb von zwei Tagen gelungen, alle Vorkehrungen für die von Ministerpräsident Dr. Markus Söder angekündigte gelockerte Besuchsregelungen zu treffen und gleichzeitig strenge Hygienerichtlinien zum Schutz von Patienten, Mitarbeitern und Besuchern einzuhalten.

Die neuen Besucherregelungen der LAKUMED Kliniken sehen vor, dass der Zutritt bis auf Weiteres ausschließlich über die Haupteingänge erfolgt. Besuchszeit ist von Montag bis Freitag von 14 bis 18 Uhr sowie am Wochenende von 10 bis 18 Uhr. Der Zutritt ist nur mit Mund-Nasen-Schutz erlaubt und die Dauer des Besuchs auf eineinhalb Stunden begrenzt. In Härtefällen sind – wie bisher auch – Ausnahmen möglich.

Jeder Besucher erhält im Eingangsbereich eine Risikoeinschätzung bezüglich einer Infektion mit dem Coronavirus: Personen mit Erkältungssymptomen oder Kontaktpersonen eines bestätigten Covid-19-Falls dürfen die Krankenhäuser nicht betreten. Außerdem erfolgt eine Zutrittskontrolle: Pro Tag ist ausschließlich einer der drei vom Patienten registrierten Personen der Zutritt erlaubt. Zum Schutz von Mutter und Kind darf von Patientinnen der Geburtshilfe nur eine Besuchsperson hinterlegt werden. Der Besucher muss sich bei der Zutrittskontrolle mit einem offiziellen Dokument ausweisen. Kinder unter 14 Jahre sind als Besuchspersonen nicht erlaubt.

Jeder Besucher ist verpflichtet, sich an die vorgegebenen Hygieneregeln zu halten: Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, Mindestabstand von eineinhalb Metern zu anderen Personen sowie Händedesinfektion vor / bei Betreten und nach dem Verlassen des Patientenzimmers. Zudem sind Besuche nur in den Patientenzimmern sowie in ausgewiesenen Außenbereichen erlaubt. Den Besuchern wird bei der Zutrittskontrolle ein Informationsblatt mit diesen und weiteren Verhaltensregeln ausgehändigt, dessen Erhalt und Kenntnisnahme sie schriftlich bestätigen.

Patienten werden gebeten, wenn möglich bereits vor dem stationären Aufenthalt mit den Angehörigen zu besprechen, welche drei Personen als Besucher gemeldet werden. Registrierte Besucher sollten sich außerdem untereinander abstimmen, wer an welchem Tag zu Besuch kommt.