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Landshuter Kliniken lockern Besucherregeln weiter

Ab 1. März 2023 bei Besuch kein Test mehr nötig – FFP2-Maskenpflicht bleibt 

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Ab 1. März gelten in den Landshuter Krankenhäusern gelockerte Besucherregeln: Im Klinikum Landshut, in den LAKUMED Kliniken und im Kinderkrankenhaus St. Marien benötigen Besucher ab Mittwoch keinen Corona-Test mehr. Weiterhin gültig bleibt für Besucher die durchgängige FFP2-Maskenpflicht (FFP2- oder vergleichbare Atemschutzmaske bitte selbst mitbringen). „Damit setzen wir die neuen rechtlichen Vorgaben 1:1 um“, so die Verantwortlichen der Krankenhäuser. 
Alle weiteren Besucherregeln bleiben unverändert bestehen. Am Klinikum Landshut und bei den LAKUMED Kliniken bedeutet das: 2 Besucher / 1 Patient / 1 Stunde am Tag, d.h. ein oder zwei Besucher pro Patient (zeitgleich oder nacheinander) am Tag für insgesamt max. eine Stunde. 
Am Kinderkrankenhaus wird die bewährte Besucherregelung beibehalten; das bedeutet, es gibt meist ein das Kind begleitendes Elternteil, ein weiterer kann auch zeitgleich dazu kommen.
Eingeschränkt möglich ist ein Besuch in allen Kliniken, wenn sich der Patient in Isolation befindet. 

Neue Regelungen auch für Patienten und Mitarbeiter 
Auch für Patienten entfällt die Maskenpflicht in den meisten Bereichen. In den Ambulanzbereichen muss jedoch weiterhin eine FFP2-Maske getragen werden, da diese vom Gesetzgeber wie Arztpraxen behandelt werden. Zu den neuen gesetzlichen Regelungen gehört übrigens auch, dass Krankenhausmitarbeiter ihre Maske nur noch bei direktem Patientenkontakt tragen müssen.

Vollständige Besucherreglungen zum Nachlesen
Die vollständigen Besucherregelungen mit den Besuchszeiten und den Sonderregelungen in der Geburtshilfe sind auch auf den jeweiligen Internetpräsenzen der Krankenhäuser einsehbar unter:
www.lakumed.de 
www.klinikum-landshut.de 
www.kinderkrankenhaus-landshut.de