Menü
Auf der Seite suchen:
Suche Suchfeld öffnen und schließen
News

Kliniken behalten bestehende Besucherregeln bei

Weiterhin Test-Nachweis von offizieller Teststelle zum Besuch erforderlich

AlleStandorte

Erst vor rund zwei Wochen haben das Klinikum Landshut und die LAKUMED Kliniken ihre Besucherregeln gelockert: Seitdem können Patienten wieder zwei Besucher (zeitgleich oder nacheinander) empfangen. Zwar würde der Freistaat Bayern seit Freitag einen Corona-Selbsttest ohne Aufsicht als Testnachweis erlauben. Im bundesrechtlichen Infektionsschutzgesetz ist jedoch weiterhin ein zertifizierter Test für Krankenhausbesucher vorgeschrieben. „Wir haben in den letzten Tagen sorgsam abgewogen, ob wir Selbsttests ohne Aufsicht zulassen können“, so die Verantwortlichen des Kinderkrankenhauses St. Marien, den LAKUMED Kliniken und des Klinikums Landshut. „Selbsttests sind nur bedingt zuverlässig, das zeigt unsere Erfahrung aus den letzten drei Jahren. Der Schutz unserer Patienten steht für uns weiter im Vordergrund.“ Deshalb bleiben die bestehenden Besucherregelungen in den drei Krankenhäusern weiter gültig. Das bedeutet es muss entweder ein zertifizierter Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Std.) oder ein zertifizierter PCR-Test (nicht älter als 48 Std.) vorgelegt werden. 

Patientenbesucher: Anspruch auf kostenlose Tests bleibt
Patientenbesucher haben weiterhin Anspruch auf einen kostenlosen Test.

Wo kann ich mich testen lassen? 
In Stadt und Landkreis gibt es weiterhin zahlreiche Teststellen, die auch am Wochenende geöffnet haben. Gute Übersichten sind über die Webseiten der Stadt oder des Landkreises Landshut zu finden oder unter diesem Link

Vollständige Besucherreglungen zum Nachlesen
Die vollständigen Besucherregelungen sind auch auf den jeweiligen Internetpräsenzen der Krankenhäuser einsehbar unter:
•    www.kinderkrankenhaus-landshut.de  
•    www.lakumed.de/coronavirus  
•    www.klinikum-landshut.de