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Die Kleinsten und Schwächsten schützen

Besuchsverbot in den Häusern der LAKUMED Kliniken bleibt weiterhin bestehen

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Aus aktuellem Anlass haben sich die LAKUMED Kliniken heute nochmals mit dem Kinderkrankenhaus St. Marien bezüglich der Besuchsregelung auf der geburtshilflichen Station und auf der Kinderintensivstation abgestimmt. Zum Schutz der Mutter und des Neugeborenen sowie zum Schutz der Mitarbeiter, die auch nicht unbemerkt zu Überträgern des Coronavirus werden sollen, bleibt es bei der Regelung, dass auch auf der geburtshilflichen Station keine Besucher empfangen werden dürfen. Mit dieser Vorschrift sollen besonders auch die Kleinsten und Schwächsten, die im Perinatalzentrum Niederbayern Level I zur Welt kommen, in bestmöglicher Weise geschützt werden.

Das Besucherverbot gilt für die Geburtshilfe am Krankenhaus Landshut-Achdorf und am Krankenhaus Vilsbiburg. Ausnahmen von der Besucherregelung sind nach individueller Absprache möglich, wenn das Neugeborene erkrankt oder aus medizinischen Gründen ein längerer stationärer Aufenthalt der Mutter erforderlich ist.

Weiterhin darf jede Patientin gerne eine Begleitperson in den Kreißsaal mitbringen. Voraussetzung ist, dass sich die Begleitperson mit den Hygiene-Vorschriften vertraut macht, keine Erkältungssymptome hat sowie in den vergangenen 14 Tagen nicht in einem Risikogebiet war und auch keinen Kontakt zu einem bestätigten Covid-19-Fall hatte.