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Landshuter Krankenhäuser lockern Besucherregelungen

Ab Samstag, 23. April, nur noch Negativ-Test nötig, unabhängig vom Immunstatus

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Die Landshuter Krankenhäuser lockern ihre Besucherregelungen: Aufgrund des mittlerweile deutlich gesunkenen Infektionsgeschehenes brauchen alle Besucher nur noch einen negativen PCR- oder Antigen-Schnelltest von einer offiziellen Teststelle. Die neuen Besucherregelungen, auf die sich die Häuser gemeinsam verständigt haben, gelten ab Samstag, 23. April, in den LAKUMED Kliniken, im Klinikum Landshut, im Kinderkrankenhaus St. Marien und im Bezirkskrankenhaus Landshut. Außerdem gelten in allen Häusern weitere Einschränkungen wie die FFP2-Maskenpflicht und das Abstandsgebot sowie spezifische Detailregelungen. 

„Mit dieser Lockerung möchten wir Krankenhausbesuche wieder für mehr Menschen ermöglichen – für die Patienten spielt der Besuch eines lieben Menschen schließlich eine wichtige Rolle im Genesungsprozess“, sind sich die Verantwortlichen aus den Krankenhäuser einig. Ab Samstag, 23. April, ist daher nur noch die Vorlage eines Negativ-Testes notwendig, um einen Patienten zu besuchen – unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus. „Gleichzeitig sind wir uns aber bewusst, dass unsere Patientinnen und Patienten weiterhin eine besonders vulnerable Personengruppe darstellen, die erhöhten Schutz benötigt“, so Prof. Florian Löhe, Interimsgeschäftsführer am Klinikum Landshut, Prof. Martin Anetseder, Ärztlicher Direktor am Krankenhaus Landshut-Achdorf, Dr. Raimund Busley, Ärztlicher Direktor am Krankenhaus Vilsbiburg, Bernhard Brand, Geschäftsführer des Kinderkrankenhauses, und Priv.-Doz. Dr. Jürgen Unger, stv. Ärztlicher Direktor am Bezirkskrankenhaus Landshut. Daher sind die Besucher angehalten, die jeweiligen Hygienevorschriften der Kliniken strikt einzuhalten. 

Negativ getestet – was bedeutet das?
Als negativ getestet gelten Besucher, wenn sie einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) oder Antigen-Schnelltest von einer offiziellen Teststelle (nicht älter als 24 Stunden) vorzeigen. Das Testerfordernis gilt unabhängig vom Geimpften- bzw. Genesenenstatus. An den Krankenhäusern selbst werden keine Testungen an Besuchern durchgeführt, auch ein Selbsttest vor Ort ist nicht möglich. Die Begleitung Sterbender ist wie bisher nach Absprache möglich.

Was während des Besuches zu beachten ist
In den LAKUMED Kliniken und im Klinikum gilt unverändert die Regelung 1 Besucher/1 Patient/1 Stunde. 

Zusätzlich zum negativen Test müssen Besucher im Klinikum ein Besucherformular ausfüllen. Dieses laden sie sich entweder auf der Klinikums-Homepage herunter und bringen es tagesaktuell ausgefüllt mit oder sie füllen es direkt im Klinikum aus. Der Check- In erfolgt dann elektronisch vor Ort. Der Besuch kann im Klinikum Landshut im Zeitraum von 14 bis 18 Uhr stattfinden, es muss sich nicht immer um den gleichen Besucher handeln.

Patientinnen und Patienten der LAKUMED Kliniken können nun auch bereits ab dem ersten Tag des Aufenthalts Besuch empfangen, wobei die Besuchsperson täglich wechseln darf. Besucher am Krankenhaus Landshut-Achdorf und am Krankenhaus Vilsbiburg können sich vor Ort registrieren oder die Anmeldung vorab auf der Homepage durchführen, um beim Screening am Eingang Wartezeiten zu vermeiden. In der Schlossklinik Rottenburg findet die Registrierung vor Ort statt. Die Besuchszeiten in den LAKUMED Kliniken sind von Montag bis Freitag von 14 bis 18 Uhr sowie am Wochenende und an Feiertagen von 10 bis 18 Uhr.

Im Kinderkrankenhaus St. Marien gibt es bezüglich eines Besuches keine zeitliche Einschränkung; ein letzter Besuch ist um 19 Uhr möglich. Die Besuchsperson sollte möglichst immer dieselbe sein. Die Besuche sind bezüglich der Uhrzeit mit der Stationsleitung abzustimmen. 

Auch im Bezirkskrankenhaus bleiben Zahl und Häufigkeit der Besuche eingeschränkt. Sonstige Ausnahmen von den Besuchsregeln sind in besonders gelagerten Fällen nach Absprache möglich.

Besucher müssen sich in allen Häusern weiterhin konsequent an die Hygienevorschriften der jeweiligen Krankenhäuser halten, also das Tragen einer FFP2-Maske und das Abstandsgebot von 1,5 Metern, auch zum besuchten Patienten. Die Besucher werden gebeten, sich häufig die Hände zu desinfizieren, mindestens jedoch beim Betreten des Krankenhauses und des Patientenzimmers und auch bei Verlassen des Patientenzimmers.

Wann ein Besuch nicht oder nur eingeschränkt möglich ist
Ein Besuch ist nicht möglich für Personen, die aktuell bzw. in einer bestimmten Zeitspanne vor dem Besuch an unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen (z.B. Fieber, Husten, grippaler Infekt) jeder Schwere litten. Auch Personen, die eine nachgewiesene Coronavirus-Erkrankung oder Kontakt zu einem Covid-Positiven hatten, können nicht zu Besuch in die Krankenhäuser kommen. Die Zeitspanne kann je Klinik unterschiedlich sein. Besuche auf Covid-Stationen bzw. von Covid-Patienten sind grundsätzlich nicht möglich. Im Klinikum sind Besuche außerdem auf der Aufnahmestation AST / 0f/g nur nach individueller Absprache mit der Klinik möglich.

Was für Geburten gilt
Die neuen Besucherregelungen gelten ebenfalls für die Begleitperson im Kreißsaal und für den Besuch auf der Wochenbettstation. Das bedeutet die Begleitperson bzw. der Besucher bringt ebenfalls einen aktuellen negativen PCR- oder Antigen-Schnelltest mit. Grundsätzlich kann aufgrund der ungeplanten Ausnahmesituation ein Antigen-Schnelltest im Kreißsaal durchgeführt werden. Kinder dürfen nicht zum Besuch mitgenommen werden.

Vollständige Besucherreglungen zum Nachlesen
Die vollständige Besucherregelung ist auch auf den jeweiligen Internetpräsenzen der Krankenhäuser einsehbar unter: 

www.kinderkrankenhaus-landshut.de

www.bkh-landshut.de 

www.lakumed.de

www.klinikum-landshut.de 

Aktuelle Informationen finden Sie auch unter www.LAKUMED.de, www.klinikum-landshut.dewww.kinderkrankenhaus-landshut.de  und www.bkh-landshut.de.