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Besuchsverbot in den LAKUMED Kliniken

Schutz von Mitarbeitern und Patienten hat oberste Priorität - Bitte um Verständnis für diese Maßnahmen

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Mit dem deutschlandweiten Lockdown ab Mittwoch, 16. Dezember tritt am Krankenhaus Landshut-Achdorf, am Krankenhaus Vilsbiburg und in der Schlossklinik Rottenburg ein Besuchsverbot in Kraft. Ausnahmen für Besucher sind in besonders gelagerten Fällen möglich, beispielsweise wenn sich ein Angehöriger im Sterbeprozess befindet.

Werdende Väter dürfen ihre Partnerin weiterhin bei der Geburt begleiten. Sobald sich die Patientin auf der Station befindet, gilt das allgemeine Besuchsverbot.

Ambulante Patienten und Besucher mit Ausnahmegenehmigung dürfen die Krankenhäuser nur mit einer FFP2-Maske ohne Ausatemventil betreten. Die FFP2-Maske muss eigenständig mitgebracht werden. Die Risikoeinschätzung bezüglich des Coronavirus im Eingangsbereich erfolgt weiterhin.

„Wir bitten die Angehörigen und Freunde unserer Patienten um Verständnis für diese Maßnahmen, die unsere Mitarbeiter und die uns anvertrauten Patienten schützen sollen“, sagt Jakob Fuchs, geschäftsführender Vorstandsvorsitzender der LAKUMED Kliniken.

Die oben genannten Vorgaben gelten ab Mittwoch, 16. Dezember bis auf Weiteres.