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Ab sofort 2G-Plus für Krankenhaus-Besucher

Kinderkrankenhaus St. Marien, LAKUMED Kliniken und Klinikum Landshut verschärfen Besucherregelung

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Das bayerische Kabinett hat bayernweit Verschärfungen für Krankenhausbesuche beschlossen. Daher haben sich die Landshuter Krankenhäuser nun einheitlich auf eine 2G-Plus-Regelung verständigt. Besuche sind somit für geimpfte und genesene Personen möglich, wenn sie einen aktuellen negativen Testnachweis mitbringen. Die neuen Besucherregelungen der LAKUMED Kliniken, des Klinikums Landshut und des Kinderkrankenhauses St. Marien gelten jeweils ab sofort.

„Die Zahl der krankenhauspflichtigen Corona-Patienten steigt weiter stark an. Wir haben uns daher gemeinsam für erhöhte Vorsichtsmaßnahmen entschieden und werden sie konsequent umsetzen“, so André Naumann, der dem Klinikum zusammen mit Prof. Florian Löhe als Interimsgeschäftsführer vorsteht. „Wie bereits in der Vergangenheit war uns eine Abstimmung wichtig, damit wir als Landshuter Kliniken mit einheitlicher Stimme eine einheitliche Reglung umsetzen. Bei der Entwicklung der Regeln ist stets die Sicherheit der Patienten und der Mitarbeiter das oberste Gebot!“, sagt Jakob Fuchs, Geschäftsführender Vorstandsvorsitzender der LAKUMED Kliniken. Bernhard Brand, Geschäftsführer des Kinderkrankenhauses, betont: „Eltern haben grundsätzlich ein Anrecht, bei ihren minderjährigen Kindern zu sein. Deshalb weicht unsere Regelung etwas ab“ (siehe Zusammenfassungen unten).

Konkret heißt die 2G-Plus-Regelung, dass nur vollständig geimpfte und genesene Personen mit einem negativen PCR- oder Schnelltest zu Besuch kommen können. Im Klinikum und im Kinderkrankenhaus ist es außerdem möglich, einen Selbsttest mitzubringen und diesen unter Aufsicht anzuwenden. Ein Schnelltest ist max. 24 Stunden gültig und muss von geschultem Personal durchgeführt werden. Seit Samstag haben wieder alle Bürger unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus Anspruch auf mindestens einen kostenlosen Antigen-Schnelltest pro Woche. Ein PCR-Test hat eine Gültigkeit von max. 48 Stunden.

Der Besuch von Covid-19-Patienten ist aufgrund der Quarantäne grundsätzlich nicht gestattet. Auch wer unter coronatypischen Symptomen leidet, kürzlich an Covid-19 erkrankt war oder Kontakt zu einem Infizierten hatte, kann nicht vorgelassen werden. Die Begleitung Sterbender ist weiter jederzeit möglich.
 

Aktuelle Regelung der LAKUMED Kliniken zusammengefasst

Zusätzlich zur 2G-Plus-Regelung gilt am Krankenhaus Landshut-Achdorf und am Krankenhaus Vilsbiburg: Jeder Patient darf ab dem dritten Tag seines Aufenthalts von einer festen Besuchsperson einmal pro Tag für maximal eine Stunde Besuch erhalten. Die Besuchsperson kann nicht gewechselt werden. In der Geburtshilfe ist der Besuch bereits ab dem ersten Aufenthaltstag möglich. Besuchszeiten sind von Montag bis Freitag von 14 bis 18 Uhr und am Wochenende von 10 Bis 18 Uhr. Berechtigte Besucher müssen sich vorab unter www.lakumed.de/coronavirus registrieren. Ein Selbsttest vor Ort ist nicht möglich. Während des gesamten Aufenthalts muss eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil getragen werden. In besonders gelagerten Fällen kann eine Ausnahme von den oben dargestellten Regeln beantragt werden. Das Formular ist auf www.lakumed.de/coronavirus hinterlegt.
In der Schlossklinik Rottenburg gilt ein Besuchsverbot.
 

Aktuelle Regelung am Klinikum Landshut zusammengefasst

Neben der 2G-Plus-Regelung gilt am Klinikum: Ein Besucher kann einen Patienten für eine Stunde/Tag besuchen. Die Besuchszeit ist von 14 bis 17 Uhr. Die FFP2-Maskenpflicht und das Abstandsgebot gelten während des gesamten Aufenthalts.
Auf Stationen mit besonderen vulnerablen Patienten ist ein Besuch eingeschränkt möglich, im Klinikum betrifft das die Station 1i (Intensivstation), die Station 3a (Onkologie), die Aufnahmestation 0f/g und die Zentrale Notaufnahme.
 

Aktuelle Regelung des Kinderkrankenhauses zusammengefasst

Die mitaufzunehmende Begleitperson (Elternteil) wird am Tag der stationären Aufnahme im Kinderkrankenhaus getestet. Der „Besucher“ (Elternteil) braucht außerdem ein offizielles Testzertifikat, das nicht älter ist als 24 Stunden. Bei allen ambulanten, terminierten Behandlungen (Spezialambulanzen, SPZ, MVZ) gilt die 3G-Regel (also entweder geimpft, genesen oder getestet) für die Begleitpersonen.
 

Vollständige Besucherreglungen zum Nachlesen

Die vollständigen Besucherregelungen sind auch auf den jeweiligen Internetpräsenzen der Krankenhäuser einsehbar unter:
www.kinderkrankenhaus-landshut.de
www.lakumed.de
www.klinikum-landshut.de