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3G-Regel für Besucher am Krankenhaus Landshut-Achdorf

Nachweis über Impfung, Genesung oder Testung für Patientenbesuch erforderlich

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Gemäß der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung dürfen in Landkreisen bzw. kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von mehr als 35 an drei aufeinanderfolgenden Tagen ab dem dann übernächsten Tag nur geimpfte, genesene oder getestete Besucher Krankenhäuser betreten. Da die Inzidenz in der Stadt Landshut seit mehr als drei Tagen über dem Grenzwert von 35 liegt, gilt diese Regelung ab sofort für das Krankenhaus Landshut-Achdorf. Die Krankenhäuser Vilsbiburg und Rottenburg schließen sich dieser Vorgabe auf Grundlage des Hygienekonzepts der LAKUMED Kliniken an.

Besucher müssen ab sofort den Nachweis ihrer Impfung, ihrer Genesung oder ein schriftliches bzw. elektronisches negatives Testergebnis vorlegen. PCR-Tests, PoC-PCR-Tests oder Tests mittels weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik dürfen max. 48 Stunden alt sein. POC-Antigentests dürfen max. 24 Stunden alt sein. Kinder bis zum sechsten Geburtstag und und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, müssen keinen Testnachweis vorlegen.

Für alle Besucher gilt in den Krankenhäusern weiterhin die Pflicht, eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil zu tragen, mindestens eineinhalb Meter Abstand zu anderen Personen zu halten und die Hygieneregeln einzuhalten. Zudem müssen sich alle Besucher vor dem Betreten des Krankenhauses online registrieren. Das entsprechende Formular hier zu finden: https://healthident.de/kliniken/lakumed/