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Arbeits- und Schulunfälle

Eine der wichtigsten Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung ist es, Unfälle bei der Arbeit und in der Schule sowie auf dem Weg zu Arbeit, Schule, Hochschule und Universität und nach Hause zu verhüten. Leider gelingt das nicht immer. Kommt es doch zu einem Arbeitsunfall, sind die Betroffenen durch ein komplettes Betreuungs- und Entschädigungssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert. Schüler und Studenten in Bayern sind bei Schul- oder Schulwegsunfällen über die Kommunale Unfallversicherung Bayern versichert.

Wenn Ihr Kind einen Schul- oder Sie einen Arbeitsunfall hatten, muss bei der Schuleinrichtung oder Ihrem Unternehmen eine Unfallanzeige erstellt werden und Sie müssen sich bei einem Arzt, der die Berechtigung zur Behandlung von Arbeitsunfällen hat, vorstellen (Durchgangsarzt/D-Arzt). Durchgangsärzte sind besonders qualifiziert für die Behandlung von Unfallverletzten. Durch die Landesverbände der Berufsgenossenschaften sind geeignete Ärzte mit entsprechender Ausstattung der Klinik und spezieller fachlicher Befähigung zur Behandlung von Arbeitsunfällen zugelassen.

Die Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie am Krankenhaus Vilsbiburg ist mit dem Durchgangsarzt Chefarzt Dr. Thomas Lorenz zugelassen für die Behandlung von mittleren bis schweren Arbeits- und Schulunfällen (Zulassung in der zweithöchsten Stufe des sogenannten Verletzungsartenverfahrens/VAV). Das bedeutet, dass neben einfachen Verletzungen auch schwere Schul- und Arbeitsunfälle oder deren Folgen in der Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie behandelt werden dürfen.

Üblicherweise wird dann auch die weitere Heilbehandlung vor Ort am Krankenhaus Vilsbiburg ambulant fortgeführt, bzw. es erfolgt die weitere Behandlung bei einem niedergelassenen Durchgangsarzt.


Die Vorstellung bei einem Durchgangsarzt/D-Arzt ist erforderlich, wenn:

  • die Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt oder
  • die notwendige ärztliche Behandlung voraussichtlich über eine Woche andauert oder
  • Heil- und Hilfsmittel zu verordnen sind oder
  • es sich um eine Wiedererkrankung aufgrund von Unfallfolgen handelt