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Was bedeutet Einklemmung und Inkarzeration?

Die Gefahr jeder Hernie ist die Einklemmung des Bruchsackinhaltes in der Bruchpforte. Die Folge sind Schmerzen an der Einklemmungsstelle, die nach Zurückrutschen des Bruchsackinhaltes wieder abklingen. Im Extremfall kann der Bruchsackinhalt nicht mehr zurückgedrückt werden (Inkarzeration), dann besteht ein medizinischer Notfall, da es durch den Druck zu Durchblutungsstörungen und zum Absterben des Bruchsackinhaltes, z.B. des Dünndarmes und damit zu einer lebensbedrohlichen Situation kommen kann. In diesen Fällen muss unverzüglich, auch nachts oder am Wochenende, eine Klinik aufgesucht und operiert werden. Falls bei der Operation bereits irreversible Schäden am Bruchsackinhalt festgestellt werden, ist die alleinige Bruchoperation nicht mehr ausreichend, dann müssen unter Umständen Teile des Darmes entfernt werden. Im schlimmsten Fall liegt bereits eine Bauchfellentzündung vor, dies ist ein lebensbedrohliches Krankheitsbild. 
 

Diese Notfallsituation sollte unbedingt durch eine geplante und risikoarme Operation einer nicht eingeklemmten Hernie vermieden werden. Insgesamt ist die Wahrscheinlichkeit für eine Einklemmung aber gering. 
 

Das Anlegen von Bruchbändern kann normalerweise die Einklemmung nicht effektiv verhindern und gilt als nicht mehr zeitgemäß, daher bleibt dies allenfalls Einzelfällen vorbehalten. 


Die Deutsche Herniengesellschaft hat uns das Siegel für qualitätsgesicherte Hernienchirurgie verliehen.


Die Chirurgische Arbeitsgemeinschaft minimal-invasive Chirurgie CAMIC in der Deutschen Gesellschaft für Allgemein- und Viszeralchirurgie DGAV bescheinigte wiederholt, dass die Chirurgische Klinik I am Krankenhaus Landshut-Achdorf qualitativ höchste Anforderungen erfüllt.