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Arbeitsunfälle

Eine der wichtigsten Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung ist es, Unfälle bei der Arbeit und auf dem Weg zur Arbeit und nach Hause zu verhüten. Leider gelingt das nicht immer. Kommt es doch zu einem Arbeitsunfall, sind die Betroffenen durch ein komplettes Betreuungs- und Entschädigungssystem der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert.

Wenn Sie einen Arbeitsunfall hatten, muss bei Ihrem Unternehmen eine Unfallanzeige erstellt werden und Sie müssen sich bei einem Arzt, der die Berechtigung zur Behandlung von Arbeitsunfällen hat, vorstellen (Durchgangsarzt/D-Arzt). Durchgangsärzte sind besonders qualifiziert für die Behandlung von Unfallverletzten.


Die Vorstellung bei einem Durchgangsarzt/D-Arzt ist erforderlich, wenn:

  • die Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt oder
  • die notwendige ärztliche Behandlung voraussichtlich über eine Woche andauert oder
  • Heil- und Hilfsmittel zu verordnen sind oder
  • es sich um eine Wiedererkrankung aufgrund von Unfallfolgen handelt

Durch die Landesverbände der Berufsgenossenschaften sind geeignete Ärzte mit entsprechender Ausstattung der Klinik und spezieller fachlicher Befähigung zur Behandlung von Arbeitsunfällen zugelassen.

Die Klinik der Unfallchirurgie und Orthopädie ist mit dem Durchgangsarzt Chefarzt Dr. Andreas Ganslmeier zugelassen für die Behandlung von schweren Arbeitsunfällen (sogenanntes Verletzungsartenverfahren/VAV). Das bedeutet, dass neben einfachen Verletzungen auch schwere Arbeitsunfälle oder Folgen von Arbeitsunfällen in der Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie mit der entsprechenden Expertise behandelt werden dürfen.

Üblicherweise wird dann auch die weitere Heilbehandlung in unserer Klinik ambulant fortgeführt, bzw. es erfolgt die weitere Behandlung bei einem niedergelassenen Durchgangsarzt.