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Aufnahme in die Schlossklinik Rottenburg

Um in der Schlossklinik behandelt zu werden benötigen Sie die Krankenhauseinweisung eines niedergelassenen Arztes, Ihre Versicherungskarte bzw. Versicherungsnummer als Privatpatient und möglicherweise weitere persönliche Unterlagen. Nach der Behandlung in der Schlossklinik ist die hausinterne Übernahme in die geriatrische Rehabilitation möglich, falls Sie das wünschen.

Eine zweite Möglichkeit zur Behandlung in der Schlossklinik besteht darin, dass wir Sie aus einem vorbehandelnden Akutkrankenhaus zur Rehabilitation in die Schlossklinik übernehmen. In diesem Fall stellt das verlegende Krankenhaus bei Ihrer Kasse den Antrag auf geriatrische Rehabilitationsbehandlung (GRB). Wichtig ist es, diesen Antrag im Akutkrankenhaus rechtzeitig zu stellen, wenn abzusehen ist, dass der Patient noch längere Zeit braucht, um wieder auf die Beine zu kommen.

Eine Aufnahme in die Innere Medizin ist im Notfall auch ohne Einweisungsschein möglich.
 


Aufnahme in die Fachklinik zur Anschlussheilbehandlung AHB

Die Übernahme zur Rehabilitation in die Fachklinik zur Anschlussheilbehandlung nach orthopädischen und unfallchirurgischen Eingriffen in der Schlossklinik Rottenburg erfolgt in der Regel nach einem Aufenthalt in einem vorbehandelnden Akutkrankenhaus. Aber auch der Hausarzt kann eine Geriatrische Reha beantragen. Für die Aufnahme ist die schriftliche Genehmigung durch die Krankenkasse notwendig.  Die Einleitung des Verfahrens zur Anschlussheilbehandlung erfolgt durch den behandelnden Arzt und wird vom Sozialdienst des Krankenhauses bei der Krankenkasse beantragt. Wichtig ist es, diesen Antrag im Akutkrankenhaus rechtzeitig zu stellen.
 

  • Indikationen zur orthopädischen und unfallchirurgischen Anschlussheilbehandlung und Rehabilitationsmaßnahmenaufklappeneinklappen
    • Endoprothetischer Gelenkersatz z.B. Knie-, Hüft- und Schultergelenks-Operationen
    • Wirbelsäulenerkrankungen, Bandscheibenoperationen sowie stabilisierende Eingriffe an der Wirbelsäule
    • Unfälle, bei denen unter anderem Schultergelenk, untere Extremitäten oder die Wirbelsäule in Mitleidenschaft gezogen wurden
    • Erkrankungen des Bewegungsapparates, beispielsweise bei Bandscheibenschäden, Arthrose, Rheuma, - Osteoporose und angeborene Erkrankungen oder Fehlstellungen