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Verbrennungen

Verbrennungen zählen zu den häufigsten Unfällen sowohl im beruflichen wie auch im privaten Bereich. Entscheidende Faktoren bei der Behandlung von Verbrennungen sind das Ausmaß (also der Anteil verbrannter Körperoberfläche in %) und die Tiefe der Hautschädigung (Grad 1-4). Außerdem müssen mögliche Begleitverletzungen entsprechend mitbehandelt werden. Bei Verbrennungen werden die Zellen der Haut und des darunterliegenden Gewebes mit zunehmender Tiefe entsprechend der Gradeinteilung geschädigt.

Verbrennungen Grad 1 entsprechen einem Sonnenbrand mit Schmerzen, Rötung und Schwellung. Diese klingen nach ein paar Tagen ab und heilen folgenlos ab.

Bei Verbrennungen Grad 2 kommt es zur blasigen Ablösung der Haut bei zunächst erhaltener Durchblutung und schmerzhafter Wunde. Die oberflächlich zweitgradigen Verbrennungen (2a) heilen ebenfalls ohne Spätfolgen ab, während bei den tief zweitgradigen Verbrennungen Störungen der Wundheilung mit anschließender Tendenz zur überschießenden Narbenbildung auftreten.

Bei den Verbrennungen Grad 3 sterben sämtliche Hautschichten ab, die Verbrennung kann bis in das Unterhautfettgewebe und tiefer reichen. Hier besteht keine Möglichkeit einer spontanen Wundheilung mehr. Die Wunde muss in jedem Fall chirurgisch versorgt werden, z.B. mit einer Hauttransplantation.

Es kann noch die Verbrennung Grad 4 unterschieden werden, unter der man eine Verkohlung des Gewebes bis auf die Knochen versteht. Auch hier ist die Therapie nur chirurgisch möglich.

Die Behandlung von Verbrennungswunden erfolgt zunächst mit speziellen antiseptischen Salbenverbänden. Oberflächliche Verbrennungen bis Grad 2a heilen hierunter folgenlos ab. Bei tieferen Verbrennungen muss die abgestorbene Haut entfernt und meist durch eine Hauttransplantation ersetzt werden. Liegen wichtige Strukturen wie z.B. Knochen, Nerven, Sehnen oder Blutgefäße in der Wunde frei, ist eine aufwändigere Defektdeckung z.B. mit einem freien oder gestielten Gewebetransfer (Lappenplastik) erforderlich. Ist ein Großteil der Körperoberfläche verbrannt, ist die Unterbringung in speziellen Zentren mit eigenen Schwerbrandverletzten-Intensivstationen erforderlich.